Guten Tag,
ich wurde wegen meinem gutartigen Tumor bestrahlt.
Ich habe Fahrtkosten jetzt beantragt, diese wurden schriftlich von der Krankenkasse abgelehnt. Ein Bekannter jedoch hat die Fahrtkosten von der gleichen Geschäftsstelle erhalten....ich verstehe das nicht, an was dies liegt.
Begründung:
Fahrten zur ambulanten Behandlung dürfen wir nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach vorheriger Genehmigung erstatten:
- Bei Dialyse, Chemotherapie oder onkologischer Bestrahlungstherapie
-oder ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, BL oder H oder Pflegegrad 4 oder 5 bzw Pflegegrad 3 (bei dauerhafter Einschränkung der Mobilität) vorliegt
- und die Fahrtkosten Ihren gesetzlichen Eigenanteil überschreiten
Da diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind können wir Ihnen die Kosten nicht erstatten.