Hallo Hagen,
aus rein arbeitsrechtlicher Sicht mußt Du Deinem Arbeitgeber nichts von Deiner Erkrankung sagen. Krankheiten müssen nur dann ohne Nachfrage angegeben werden, wenn diese voraussichtlich Auswirkungen auf die Tätigkeit haben - was eigentlich nicht der Fall ist, wenn Du Dich arbeitsfähig fühlst. Auch eine Schwerbehinderung muß nicht ohne weiteres angegeben werden. Allerdings kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, offen mit dem Arbeitgeber zu sprechen, da das Verheimlichen von gravierenden Erkrankungen auch Auswirkungen auf die Vertrauensbasis haben kann. Das hängt aber von Deiner individuellen Situation und dem Betrieb ab, bei dem Du Dich bewirbst. Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück bei der Jobsuche!
Liebe Grüße, Caro