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Thema: Wechselmodell: Fehlannahmen Pressemeldung VAMV 10.2017

Wechselmodell: Fehlannahmen Pressemeldung VAMV 10.2017
Marlene[a]
27.11.2000 17:12:22
Und folgende Punkte aufnehmen und widerlegen:

häufiges Pendeln
teuer
Konflikte
Kind soll sich aktiv für WM aussprechen


Fehlannahme: ein Elternteil wäre besser für das Kind als zwei

Die gemeinsame Erklärung des Deutschen Kinderschutzbundes, der Deutschen Liga für das Kind und des VAMV basiert auf der Behauptung, dass nur ein Elternteil („alleinerziehend") nach der Trennung der Eltern besser für die Betreuung des Kind geeignet wäre als zwei Elternteile. Das Gegenteil ist der Fall. Die wissenschaftlichen Belege sind eindeutig. Auch Frau Prof. Walpers eigene Forschungsergebnisse zeigen dies. Kinder profitieren am meisten, wenn sie Alltagsnähe und Zuwendung von beiden Eltern bekommen. Kinder, die bei nur einem Elternteil aufwachsen („Residenzmodell" bzw. "Besuchermodell") schneiden in allen anerkannten nationalen und internationalen wissenschaftlichen Studien schlechter ab als im Wechselmodell.

Gesellschaftswandel wendet sich ab vom Prinzip „einer betreut, einer bezahlt"

Die weit überwiegende Mehrheit heutiger Trennungsfamilien empfindet die Rollenaufteilung im Residenzmodell und das Leitmodell „einer betreut, einer bezahlt" als realitätsfremd. Die erwerbstätige Mutter und der betreuende Vater sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Eine möglichst paritätische Aufteilung von Betreuung und Erwerbstätigkeit wird heute staatlich gefördert und gesellschaftlich gefordert. Moderne Trennungsfamilien empfinden deshalb das „Alleinerziehenden"-Modell als eine Rolle rückwärts in ein Betreuungsmodell aus der Zeit ihrer Großeltern. Das Residenzmodell als Standard nach der Trennung, so wie es der Deutsche Kinderschutzbund, die Deutsche Liga für das Kind und der VAMV fordert, widerspricht den Lebensentwürfen moderner Trennungsfamilien.

Justizministerkonferenz erkennt Handlungsbedarf

Derzeit werden grundsätzlich alle Trennungseltern per Gesetz nach dem Prinzip „einer betreut, und einer bezahlt" (Residenzmodell) behandelt. Nur wenn beide Eltern exakt 50% betreuen, wird gemeinsame Elternschaft (Wechselmodell) vom Gesetz anerkannt.

Die meisten Eltern möchten ihre Kinder aber auch nach der Trennung in einem für sie passendenden Betreuungsverhältnis - abweichend von der exakten 50%-Marke – weiterhin abwechselnd betreuen (Wechselmodell). Die gesetzliche Vorgabe der exakt hälftigen Betreuung ist für sie eine realitätsferne und unsinnige Anforderung. Eine flexible Regelung, die ihr individuelles Betreuungsverhältnis berücksichtigt, gibt es in Deutschland nicht. Gerade diese engagierten Trennungseltern werden damit heute vom Gesetz vor den Kopg gestoßen und eklatant benachteiligt. Eine Neuregelung des Familienrechts, die auf dem Grundsatz „beide betreuen, beide bezahlen" gründet, ist seit Jahren überfällig.

Die Justizministerkonferenz hat dies erkannt. Das Residenzmodell entspricht nicht mehr den Lebensentwürfen der heutigen Trennungsfamilien. Und bereits rund die Hälfte der deutschen Familien sind heute Trennungsfamilien. Das erzwungene Residenzmodell/Besuchermodell erzeugt bei ihnen stets einen Gewinner und einen Verlierer. Viel Streit zwischen den Eltern ist die Folge. In Deutschland gibt es deshalb - wenig überraschend - mehr Verfahren vor den Familiengerichten als Neugeburten. Damit finden auch Millionen von Anwälte, Gutachter und Berater aller Art ihr Auskommen in dieser künstlich für Trennungsfamilien verursachten Misere. In Ländern, in denen das Wechselmodell großflächig gelebt wird, gibt es wenig Verfahren vor Gericht.

Das Residenzmodell/Besuchermodell steht im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3) und den Elternrechten (Art. 6) des Grundgesetzes

Der Grundsatz „einer betreut, einer bezahlt" schränkt in nicht notwendiger Weise die Grundrechte eines Elternteils ein. Denn die beiden Elternteile werden vom Gesetz diametral unterschiedlich behandelt. Dies steht im direkten Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz unserer Verfassung. Besonders im Umgangsrecht und dem Unterhaltsrecht besteht enormer Handlungsbedarf:

1. Beide Eltern müssen endlich als gleichwertig und gleichwichtig bei der Betreuung anerkannt werden.

2. Ein neues Unterhaltsrecht, das den Betreuungsanteil und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von beiden Eltern proportional berücksichtigt, ist überfällig.

3. Das Kind muss in beiden Haushalten gleichermaßen staatlich unterstützt, und beide Eltern in gleicher Weise finanziell entlastet werden.

Ein neues Leitbild, die gemeinsame Elternschaft nach der Trennung im Gegensatz zum „Alleinerziehenden-Modell", wäre sehr viel besser als das derzeitige Residenzmodell/Besuchermodell dazu geeignet, Betreuung und Kosten des Kindes auf die Schultern beider Eltern zu verteilen. Und es erhält auch dem Kind die Alltagsnähe zu beiden Eltern. Das Kind verliert keinen Elternteil. Und beide Eltern haben im Wechselmodell auch eine sehr viel bessere Ausgangssituation, selbst erwerbstätig sein zu können und damit wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen.

Viel Leid und hohe Kosten im Residenzmodell

Das Besuchermodell/Residenzmodells als Regelfall für Trennungsfamilien führt offensichtlich zu großem Leid und hohen Kosten für die Betroffenen. Auch der Staat wird enorm belastet. Etwa 40% der „Allein"erziehenden finden sich heute im Harz IV Bezug wieder, ein etwa genauso großer Anteil der Trennungseltern verliert durch die Trennung dauerhaft den Kontakt zu seinem Kind. Das Besuchermodell/Residenzmodell hat sich über Jahrzehnte als die denkbar schlechteste Regelung für Trennungsfamilien herausgestellt.

Andere Länder haben deshalb, zum Teil schon vor Jahrzehnten, überaus erfolgreich die abwechselnde Betreuung als Leitmodell etabliert (z.B. die skandinavischen Länder und Belgien). Deutschland ist im Familienrecht das „Schlusslicht" im europäischen Vergleich. Auch unsere unmittelbaren Nachbarn Österreich und die Schweiz haben ihr Familienrecht reformiert und in den letzten Jahren das Leitmodell der gemeinsamen Elternschaft etabliert.

Der Deutsche Kinderschutzbund, die Deutsche Liga für das Kind und der VAMV halten jedoch wider besseren Wissens am Regelfall „einer betreut, einer bezahlt" fest. Sie stellen sich damit gegen die notwendigen Reformen im Familienrecht. Das Residenzmodell entspricht zwar ihren Verbandsstatuten oder Geschäftsmodell, stellt jedoch für die weit überwiegende Mehrheit der Kinder und der Trennungseltern die denkbar schlechteste Regelung dar. Wirklich „allein"erziehend sind nur die wenigsten Elternteile. Der Staat ist schlecht beraten, die Erklärung dieser drei Verbände als repräsentativ für die Interessen der weit überwiegenden Mehrheit der Trennungsfamilien anzusehen. Das Residenzmodell ist keine Erfolgsgeschichte in Deutschland.

Entscheidungen des BGH: Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils möglich; „Kindeswohl in Konkordanz mit den Elternrechten".

Der BGH hat mit seiner Entscheidung die Tür zum Wechselmodell für viele Trennungseltern zumindest ein kleines bisschen geöffnet. Das reicht noch lange nicht, ist aber ein Anfang. Kein Elternteil hat demnach das Recht, einer der Familie am besten entsprechende Betreuungsregelung zu widersprechen.

Und er hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass jede vom Gericht angeordnete Umgangsregelung „in Konkordanz mit den Elternrechten" stehen muss. Das Wechselmodell berücksichtigt sowohl das Kindeswohl als auch die Elternrechte beider Eltern am besten. Das Residenzmodell hingegen entfernt einen Elternteil aus dem Leben des Kindes. Es schränkt die Grundrechte des einen Elternteils ein und überhöht die Bedeutung des anderen. Das Residenzmodell ist damit grundsätzlich die schlechtere Lösung für die Familie als das Wechselmodell.

Kommunikation zwischen den Eltern lässt sich organisieren

Der Deutsche Kinderschutzbund, die Deutsche Liga für das Kind und der VAMV fordern für das Wechselmodell „eine belastbare Kommunikationsbasis" der Eltern. Warum diese „belastbare Kommunikationsbasis" allerdings nur für das Wechselmodell gelten soll, und nicht im gleichen Maße für alle anderen Betreuungsmodelle, ist nicht ersichtlich. In jeder Betreuungsform müssen sich Trennungseltern über die wirklich wichtigen Belange der Kinder austauschen und sich einigen. Die alltäglichen Dinge des Alltags lassen sich jedoch sehr gut auch ohne große Absprachen organisieren. Die modernen Möglichkeiten der Kommunikation schaffen hier Abhilfe ohne den anderen Elternteil zu belasten. Eine Minimalkommunikation zwischen den Eltern über die wirklich wichtigen Dinge der Kinder ist die gelebte Realität vieler Trennungseltern und funktioniert reibungslos – unabhängig vom Betreuungsmodell. Die Notwendigkeit sich abzusprechen ist im Wechselmodell, in dem die Kinder in zwei autarken Haushalten leben, eher geringer als im Residenzmodell.

Toleranz in allen Modellen notwendig

Wichtiger als die Kommunikation ist die grundsätzliche Akzeptanz beider Eltern, dass das Kind bei beiden Eltern gleichermaßen zuhause ist und der Alltag mit beiden Eltern in gleicher Weise für das Kind wichtig ist. Im Wechselmodell sind beide Eltern auf Augenhöhe, im Residenzmodell wird jedoch unterschieden zwischen einem „alleinerziehenden" und einem zahlenden Besucher-Elternteil. Der Deutsche Kinderschutzbund, die Deutsche Liga für das Kind und der VAMV treten in ihrer gemeinsamen Erklärung für die „Alleinerziehenden"-Familie als Regelfall für Trennungsfamilien ein. Es ist offensichtlich, dass dieses Modell und das damit einhergehende Machtgefälle bei zwei engagierten und liebevollen Elternteilen zu großen Spannungen auf der Elternebene führen muss. Wer sich selbst als „alleinerziehend" bezeichnet, grenzt den anderen Elternteil aus.

Mangelnde Bindungstoleranz erzeugt Loyalitätskonflikte

Gleiches gilt für die angeblichen Loyalitätskonflikte im Wechselmodell. Loyalitätskonflikte des Kindes sind grundsätzlich unabhängig vom Betreuungsmodell. Sie treten immer dann auf, wenn mindestens ein Elternteil die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil erschwert. Wer für sich in Anspruch nimmt der „zuständige" („alleinerziehende") Elternteil zu sein, signalisiert dem Kind immer eine Hierarchie zwischen den Eltern. Im Residenzmodell wird einem Elternteil eine privilegierte Sonderstellung innerhalb der Familie zugeschanzt. Auch der Staat unterstützt nur einen Elternteil und belastet den anderen einseitig. Jede Ungleichbehandlung der beiden Eltern erzeugt beim Kind, das beide Eltern in gleicher Weise liebt, innere Konflikte. Im Wechselmodell erlebt das Kind hingegen beide Eltern auf Augenhöhe. Diese Ausgangssituation bietet einen sehr viel stärkeren Schutz vor Loyalitätskonflikten als das Residenzmodell, das auf Gegensätzlichkeit der Eltern basiert.
Marlene[a]

 

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