Halli VM92
das ist ein ganz spezielles Problem, leider kann man hier viel falsch machen. "spring" hat die richtigen Infos auf den Punkt gebracht. Nach der AU Schreibung hätte ich mich wieder beim Arbeitsamt melden müssen, dort aber wurde ein Gutachten erstellt, das besagte, dass ich nicht beruflich einsetzbar wäre. Demzufolge hätte ich auch kein ALG bekommen, obwohl ich die Zeit noch nicht ausgeschöpft hatte. Da habe ich mich kurzerhand wieder AU schreiben lassen, zum Glück hatte ich noch ein paar Monate übrig.
Mein Mann hat ja nicht in die gesetzliche Rente eingezahlt, hier kam die private BUV zum Einsatz. Jedes Jahr fährt er in die Reha, das ist auch immer gleich der Anstoß für eine Fortsetzung der Zahlung. Das ist bei gesetzlichen auch so.
Von Bundesland zu Bundesland sind die Behindertengesetze auch unterschiedlich. In Thüringen gibt es einen Nachteilsausgleich, dh. ein Glioblastompatient wird mit einem beidseitig beinamputierten Behinderten gleichgestellt. Das gibt 100% Behinderung, Merkzeichen G, aG und B Steuerfreiheit für den PKW, erhöhte Steuerpauschale bei der Einkommenssteuer, Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln und oft auch Vergünstigungen bei PKW-Stellplätzen im Urlaub, Kurtaxe entfällt, Eintritt in Museen und andere Veranstaltungen, auch für die begleitende Person.
Man muss danach fragen (Nachteilsausgleich). Leider nicht in allen Bundesländern. Kommt vermutlich auf die regierende Partei und deren soziale Regelungen an.
Man kann sich beim zuständigen Versorgungsamt erkundigen.
Und bitte nicht Erwerbsminderungsrente , sondern Berufsunfähigkeitsrente, das gibt den vollen Betrag, während das andere nur Anteilmäßig ist. Und immer schön alle Beschwerden angeben, haarklein, auch wenn man glaubt, es gehöre nicht zum Glio. (zB Gedächtnisstörungen und Konzentrationsstörungen, Depressionen, Höhenangst, Schwindel etc.) was eben grad zutrifft.
MfG GabrielaV