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Kaba

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Hallo alles zusammen!
Bei mir wurde im Juni 2025 ein Glioblastom im Frontallappen rechts operativ entfernt und ich bekomme jetzt Radio/Chemotherapie.
Einen Antrag auf GdB habe ich beim Versorgungsamt gestellt.
Welchem GdB ist für diese Situation typisch?
Ich freue mich über Antworten und wünsche jedem Einzelnen von euch das Beste!
Herzliche Grüße
Karen

Walzo

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Hallo Karen,
ich hab Astrozytom 2 und ich habe einen Grad der Behinderung von 80%.

Gruß Stefan

JüSt

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Hallo Karen,
Mein Mann hatte auch ein Glioblastom IV und er bekam 100%.
Alles Liebe und Gute
Steffi

LuisaB

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Meine Mama hat mit einem Glioblastom (IV) 100 % zugesprochen bekommen.
Es tut mir leid zu hören, dass du in unserem beschissenen Glioblastom-Club gelandet bist und wünsche dir und deiner Familie alles Gute.

Kaba

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Vielen Dank für deine Anteilnahme.
Ja, es ist erschütternd, aber ich versuche stark zu sein.
Zu all den Ängsten meiner Gesundheit, kommen ja auch die finanziellen Belastungen hinzu.
Für dich auch alles, alles Gute und immer viel Kraft für alles was so anfällt
LG Karen

HirnUndHerz

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Hallo Kaba,
Dazu möchte ich noch erwähnen, dass das Versorgungsamt bei Krebsdiagnosen, Leukämie, ALS, sehr viel schneller entscheiden muss. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Es gibt auch eine Tabelle des Behinderungsgrades aus der du den „Mindest-Grad“ entnehmen kannst.
Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute.
Lotte.

Kaba

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Danke liebe Lotte
Ich hoffe, dass ich bald Nachricht vom VA bekomme.

Alles Gute für dich und hab einen hoffentlich schönen Tag
Karen

zuppi

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Hallo Kaba,
ich habe mit einem Glioblastom 90% mit zusätzlichen Zeichen G und B bekommen. Es hängt davon ab, welche konkreten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vorhanden sind. Aber 100% sind sicher auch möglich. Zum Thema schnell entscheiden kann ich sagen, dass es 8 Monate gedauert hat und schon bei Antragstellung alle Befunde mitübersandt worden sind. ("Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen"). Alles Gute.
LG
Zuppi

aachenjuli

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Hallo Karen,
bei einem Glioblastom sollten eigentlich 100% drin sein.
Aber mach dich auf eine lange Wartezeit gefasst. Ich habe meinen Antrag Ende letzten Jahres gestellt. (auch mit Glio)
Die Sachverhaltsaufklärung und die medizinische Prüfung sind zwar abgeschlossen, die rechtliche Prüfung hat aber noch nicht einmal begonnen.
So langsam empfinde ich die lange Bearbeitungsdauer als, gelinde gesagt, befremdlich.

Liebe Grüße
Julian

Mirlie

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Hallo Kaba,
in deinem Falle steht dir mindestens GdB 80 mit unbefristetem Schwerbehindertenausweis zu.


Versorgungsmedizinische Grundsätze
GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Hirntumoren
Der GdS von Hirntumoren ist vor allem von der Art und Dignität und von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig. Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (z. B. Meningeom, Neurinom) richtet sich der GdS allein nach dem verbliebenen Schaden.
Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der GdS, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen.
Bei malignen Tumoren (z. B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom) ist der GdS mit wenigstens 80 zu bewerten. Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in der Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z. B. Medulloblastom) Betracht. Der GdS beträgt während dieser Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung 50.

(GdS ≙ GdB)


Ich selbst bekam damals (2015) fünf Monate nach Reha/Antragstellung meinen Bescheid des Versorgungsamtes für den GdB 80 (allerdings mit 5-jähriger Heilungsbewährung, was falsch war). Es heißt oft, dass Erstanträge auf Schwerbehinderten-Status bei malignen Tumoren nicht wesentlich durchgeprüft werden, sondern pauschale Grade entschieden und gewährt werden (nach Tabelle).
Erst nach Ablauf der Heilungsbewährung ging es ans Eingemachte. Nun musste ich dem Amt beibringen, dass es bei malignen Tumoren wie auch meinem seltenen bösartigen Nervenscheidentumor gar keine Heilungsbewährung gibt. In meinem Widerspruchsbescheid wurde mir viel später (nach Inverzugsetzung) mitgeteilt, dass in meinem Falle keine Heilungsbewährung anzusetzen ist.

Kaba

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Dir und all den anderen herzlichen Dank für die Info.
Ich hoffe auf das Beste, was fie Entschridung angeht.
Wir haben genug mit unserer Erkrankung und Ängsten zu tun, da kann es keiner brauchen, dass die Ämter querschießen.

Pferdefreund

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Wenn der SBA wichtig und eilig ist, würde ich mal beim Amtsleiter vorstellig werden, die Eilbedürftigkeit darstellen und konkret nachfragen. Bei unserem Amtsschimmel bekommt leider nur der, der laut ist.
Nach 3 Monaten ist es durchaus angebracht, nachfragen zu dürfen.
LG

Mirlie

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Damit wäre ich vorsichtig (wenn der Amtsschimmel wiehert:-). Man kann sich auch schnell sehr "unbeliebt" machen und extra nach hinten bzw. nach unten im Stapel rutschen. Es gibt keine einheitlich festgelegte Bearbeitungsfrist - sie variiert stark, auch nach Bundesland und besonders in der Urlaubszeit.
Regulär liegt die Dauer wohl zwischen 3 - 6 Monaten.

Sunny70

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es könnte auch sinnvoll sein schon jetzt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen (bzw. dies zu prüfen), das zieht sich naturgemäß ja auch immer sehr lange hin…

aachenjuli

neu

"es könnte auch sinnvoll sein schon jetzt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen (bzw. dies zu prüfen), das zieht sich naturgemäß ja auch immer sehr lange hin…"

Wenigstens bekommt man eine Rückzahlung ab Antragsstellung.

Aber ja, es zieht sich.

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