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Zwuck

Nochmals, Servus aus Österreich!

Habe einen Antrag, um in den Kreis der Menschen mit 50% Behinderung aufgenommen zu werden, gestellt.
Wollte nämlich Arbeitstechnisch, bezüglich Kündigung abgesichert sein.

Die Untersuchung dazu war eher eine Farce. Mir wurden nun 30% zugesprochen.

Meine Fragen an euch:
* Kann oder soll ich Berufung oder wie dass heißt einlegen?
* Könnte dies etwas ändern?
* Wie wird der Prozentsatz ausgerechnet, wie stellt sich dieser zusammen?
* Was bringen mir jetzt diese 30%?
* Wieviel % habt ihr und welche Beeinträchtigungen?
* Hat jemand Erfahrung mit einer Berufung und wie geht dass vor sich?

Fragen über Fragen!!!!

Bin schon auf eure Antworten sehr neugierig.

So jetzt fahre ich zur Chorprobe um mich "frei" zu singen und mich trotz allem auf den Advent einzustellen.

Es grüßt euch Zwuck

Deubi

Hallo Zwuck,
ich komme zwar aus Deutschland, aber ich hoffe, dass die Abwicklung ähnlich ist.
Mit meinem Oligodendrogliom II, komplett entfernt, habe ich erst nur einen GdB von 30 bekommen.
Nach einem Widerspruch suchte ich den VDK auf, der
mir beim höheren GdB geholfen hat.
Es ist aufgefallen, dass nicht alle Ärzte befragt worden sind. Ich glaube, dass meine starke Erschöpfung (Verdacht auf Fatigue) und die Depression die Erhöhung auf den GdB 50 bewirkt haben.
Um meine Probleme deutlich zu machen, habe ich meinen ausführlichen Tagesablauf beigelegt, aus dem meine Defizite deutlich wurden. Alles andere wie Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Körperschwäche, leichte depressive Stimmungen sowie meine Arthrose und Rückenschmerzen waren in den GdB 30 schon enthalten.
Meine extremeren Defizite haben meine Ärzte bestätigt.
Ich habe mich sehr über die Erhöhung gefreut, hilft mir aber nicht wirklich, da ich die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nicht geschafft habe.
Ich kann dir nur raten: Leg Widerspruch unter Angabe eines triftigen Grundes ein und such dir einen Sozialverein, der dich unterstützt.
Viel Erfolg!
LG
Deubi

Deubi

In Deutschland kann man bereits ab einem GdB von 30 bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag stellen, welcher auch einen Kündigungsschutz bewirkt.
Informier dich bitte direkt in Österreich, wie bei euch die Abwicklung vonstatten geht.
Deubi

Zwuck

Hallo Deubi!
Danke, für die rasche Antwort. Auch ich bin extrem schnell, stark erschöpft und habe laut meinem Neurologen eine Depression. Aber auf diese Dinge ist die Ärztin gar nicht eingegangen, daher wurde es in der Begründung auch nicht erwähnt.
Möchte auch die Wiedereingliederung versuchen, bin am kämpfen, daß dieses mein Dienstgeber auch akzeptiert.
Werde mich morgen schlau machen wo ich Hilfe bekommen kann.
LG Zwuck

der Meister

Hallo Zwuck,
nach meiner Meningeom OP mit komplett Entfernung wurde mir sofort 30% zugesprochen, aber erst ab 50 % wird es interessant.

So habe ich über den VdK Verband Widerspruch eingelegt und habe dann nach über 1 jähr Wartezeit 60 % rückwirkend zum April 2018 bekommen.

Für den Meningeom selbst bekommst Du nix, nur für die Nebenwirkungen und da kommt bei mir einiges zusammen -> Profil.
Soweit die Regelung in D, in wie weit das in Ö ähnlich ist, kann ich nicht beurteilen.

1. Widerspruch einlegen
2. Verschlechterungsantrag stellen



Liebe Grüße Klaus

Stöpsel2

Guten Morgen,

ein Großteil deiner Fragen wurden, wenn ich mich jetzt richtig erinnere vor einigen Wochen in einem Traed sehr ausführlich geschrieben - vielleicht findet ein anderer dieses Thema, packe es derzeit nicht es zu suchen...

Infolge meiner Meningeome Op's und Bestrahlungen habe ich Dauerschäden. Allerdings gibt es auch andere "Baustellen", die bei der Antragstellung nicht berücksichtigt werden konnten, da mir dazu die ärztlichen Befunde immer noch fehlten.
Ich erinnere mich, dass ich mit Hilfe und Unterstützung meines Mannes ein separates Blatt schrieben ( bezogen auf einen Punkt in der Antragstellung), wo detailliert ALLE Schwierigkeiten beschrieben. Die umfangreichen Auswertungen und Befunde der Neurologie und Neurochirurgen sendeten wir auch gleich komplett mit. Die ausführliche PET MRT Auswertung könnten wir nur nachsenden, da wir sie da noch nicht hatten...

Ich erhielt die Behinderungsgrad 80 ( ohne Zeiteinschränkungen) Allerdings habe ich nur den Buchstaben RF erhalten. Einen Widerspruch schrieben wir da nicht, da ich es einfach nicht packte, da dann noch mehr Untersuchungen notwendig geworden wären und Facharzt Termine Wartezeit haben

Unabhängig von der Schwerbeschädigung, wurde ich leider schon 2014 zum EU Rentnerin bis zu meinem regulären Rentenalter. Habe irgendwie es auch so verstanden, dass einige Betroffene sich erst die Schwerbeschädigung bestätigen ließen und dann aus eventueller Notwendigkeit den Erwerbsminderungsantrag stellen.

Ich hoffe, dass du deinen Widerspruch schreiben kannst. Es muss ja dann auch nicht dauerhaft sein, da ja jeder die Hoffnung nicht aufgibt, dass sich was verbessert...

Liebe Grüße Stöpsel

Schnee123

Hallo, Ihr Lieben. Möchte Euch Allen hier ein kostenloses Heft zu diesem Thema Behinderung und Ausweis ans Herz legen von der LWL Muenster zu bestellen unter www.lwl. org oder telefonisch. Hier ist auch eine ausführliche. GdB Tabelle drin. Ich hoffe es hilft Euch Allen weiter. Habt Alle einen schönen1.Advent GLG Schnee123

Zwuck

Guten Morgen!

Danke für eure Antworten, sie machen mir ein wenig Mut.
Habe gestern am Vormittag sehr viel telefoniert und musste mich dann nachmittags hinlegen so erschöpft war ich.
Mir wurde unter anderem gesagt, daß ich wieder zur gleichen Ärztin komme und unbedingt neue Befunde brauche, da sonst der Einspruch nichts bringt.
Von wo soll ich denn jetzt so schnell neue Befunde bekommen. Bringt auch ein Befund von den Therapeuten was?
Bei Ärzten muß ich ja einige Zeit auf den Termin warten und bis der Befund kommt, dauert es auch wieder. Diese Situation und das kämpfen um die Wiedereingliederung überfordern mich.
Wenn ich nicht die Befürchtung vor einer Kündigung hätte, würde ich das alles sein lassen. Mir fehlt eigentlich die Kraft zum Kämpfen.
Ich habe das Gefühl, daß ich durch das soziale Netz falle, da ich zu alt bin und nun durch meine Erkrankung ein wenig kompliziert bin und daher zu nichts mehr zu gebrauchen bin.
Habe mein Leben lang gearbeitet und vier Kinder groß gezogen, danach meine Mutter gepflegt und unmittelbar danach, kam die Diagnose. Ich war immer 40 Stunden angestellt. Bin schockiert, wie schnell man in unserer Gesellschaft wertlos wird.

Wünsche euch allen einen besonders erholsamen Samstag, Zwuck

Mego13

Guten Morgen Zwuck,

ich weiß natürlich nicht, wie die rechtliche Situation genau in Österreich aussieht. Du schreibst aber von einer Therapeutin. Meine Psychoonkologin hatte mir im Erstgespräch angeboten auch Befunde auszustellen und mir bei bürokratischen Dingen zu helfen. Vielleicht wäre das tatsächlich ein Weg für Dich.
Kann Dir vielleicht der KOBV helfen? Das müsste doch das Pendant zum VDK sein.
Du bist nicht wertlos! Lass Dir das nicht einreden. Es gibt leider viele Menschen, die andere nur über Arbeitsleistung definieren. Aber es sind diese Menschen, die ein Defizit besitzen nicht Du.

LG

Mego13

Marsupilami

Hallo Zwuck

ja, diese Ämterkämpferei!
währenddessen schreien die Einschränkungen und der Schock , die wir noch immer gerade erleben, nach Rückzug und Neuorientierung .

Etwas für dein NerVenkostüm : überprüf auf dem Schreiben, was Du erhalten hast, welche Frist dir für den Widerspruch gesetzt wurde.

Du darfst gerne über mich Schmunzeln: ich nehme mir dann ein leeres Blatt Papier und malemir für jeden Tag bis zum Termin ein Tageskästchen.
In diese Kästchen trage ich mit lBeistift ein, was ich vorhabe und dann wird im Laufe der Zeit ergänzt und korrigiert oder ein Vorhaben auf den nächsten Tag verschoben.
Wichtig bei dieser Strategie ist es, sich realistische Ziele zu setzen. Auch erholung und dein Chor gehören da rein, damit du nicht vergisst, dass du dich gleichzeitig gut um dich kümmerst

Gerade , wenn ich in Zeitdruck gerate, ist es wichtig, mich erst zu ordnen. !!!!!!!!!!!!!!

Was gibt es bei dir in Österreich für Sozialverbände?

welcher Sozialverband ist für dich gut erreichar und gibt dir aufgrund des Termindrucks umgehend einen Termin oder stellt dich sogar zueinem Berater durch.

Ich persönlich habe wirklich sehr gute Erfahrungen mit dem VdK gemacht. ja es kostet, aber sehr wenig und die wußten anders alsich worauf es ankommt und blieben dezent empathisch und wunderbar unaufgeregt.

Bitte itte, was ich jetzt sage, soll deine Schwierigkeiten nicht in Frage stellen, trotzdem ist es möglich,dass sie von amtlicher Seite nicht so gewertet werden wie von dir.
Oder,das das was dir Sorgen macht,nicht allein üer einen höheren GdB geregelt wird.

Es git in Deutschland ab GdB 30% den Gleichstellungsantrag. das hat EInfluss auf die Arbeit.



Von welchen Meschen wirst du überhaupt gerade professionel begleitet?

Bei mir sind der Neurologe (wegen meiner Merkzeichen) und der Neuro-psychologe (psychologische Testung, Konzentration, Gedächtniis, Reizverarbeitung....) zuständig .

Ich habe den VdK für rechtliche Beratung

Und es gibt hier in Nürnberg eine Beratungsstelle für MeH. Menschen mit erworbenem Hirnschaden.
Die helfen ein wenig die Übersicht zu erlangen . Helfen bei Bedarf auch mit Formularen . Man kann sich aber auch auf gut Deutsch mal auskotzen und sich anschließend wieder sortieren.




Gruß vom Marsupilami
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"Don´t feed the troll"

„Trollen ist ein Spiel um das Verschleiern der Identität, das aber ohne das Einverständnis der meisten Mitspieler gespielt wird.“
– Judith Donath: Identity and Deception in the virtual Community
(Wikipedia)

KaSy

Liebe Zwuck,
meine Befunde hat alle auch mein Hausarzt.

Ich habe (gemeinsam mit meiner Therapeutin) mit meinen Worten aufgeschrieben, wie mein Leben jetzt im Vergleich zu davor verläuft. Das kann man in einem Gespräch nicht übermitteln. Bei mir wurden sechs Seiten daraus, die wir im Laufe von vier Wochen verfassten, änderten usw. Meine Hausärztin und mein Neurologe waren zusätzlich dankbar für diese vergleichende Beschreibung*.

Wenn Du einen Widerspruch einlegst, kannst Du alle Ärzte angeben, auch wenn Du von ihnen keine Befunde hast. In Deutschland fordert das zuständige Amt die Befunde an.

Du kannst das sofort tun und mitteilen, dass weitere Angaben (*) folgen werden.

Zu einem geringeren GdB führt der Widerspruch hier nicht.

Hier wird der GdB meist rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung ausgestellt.

Wenn Du wieder arbeiten möchtest, dann teile Deinem Arbeitgeber auch mit, dass Du jetzt den GdB 30 hast und einen höheren GdB beantragt hast.

Hier ist eine Gleichstellung möglich, die eine Kündigung erschwert.

Es gibt hier Gleichstellungsbeauftragte, größere Betriebe haben eigene Vertrauenspersonen dafür.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.
KaSy

der Meister

Hallo zwuck,
Der Antrag vom GdB ist ein Kampf und braucht lange Zeit, ich würde Widerspruch einlegen, das kenne ich auch so.
Aber jeder Ärztebefund zählt hier:
KH, Reha, NC, Neurologe, Psychologe, HNO, Augenarzt, usw.
die Summe macht es.
Und lass Dir nicht einreden, dass Du zu nichts zu gebrauchen bist, genieße das Leben.
Klar jeder ist ersetzbar, in meiner Firma geht es auch ohne mich.


Gruß Klaus

Zwuck

Entschuldigt,
daß ich so spät antworte, aber ich bin oft erschöpft und lege mich dann nieder, wirkt aber auch nicht immer. Kann zwar immer mitlesen, brauche aber viel Zeit beim schreiben für die Formulierungen und für's Korrektur lesen.

@ Mego, danke für deine empathischen Worte. Habe Morgen einen Termin bei einem KOBV Mitarbeiter. Hoffe ich bekomme Hilfe beim formulieren des Einspruches.

@ Marsupilami, deine Idee mit dem Tagesterminplaner ist super. Die werde ich übernehmen. Weiters bin ich noch auf der Suche nach Sozialverbänden. Ob es einen Gleichstellungsantrag gibt, muß ich noch eruieren. Bin regelmäßig bei meinem Neurologen, in Ergo Therapie und bei einer Gruppen Psychotherapie. Über die Psychotherapie bin ich aber unglücklich. Hätte lieber einen Einzeltherapieplatz, den ich mir aber nicht leisten kann.

@ KaSy, werde versuchen meine Probleme niederzuschreiben. Habe auch schon eine Idee, wer mir dabei helfen könnte. Habe Angst, wenn ich dem Dienstgeber zu diesem Zeitpunkt Bescheid gebe, könnte er noch zu seinen Gunsten reagieren. Muß mich über einen Gleichstellungsbeauftragten erkundigen.

@ Klaus, soviel ich verstanden habe, zählt beim errechnen des GdB, nur die Krankheit die am meisten % hat. Das waren bei mir 30% für die Folgen der OP. Wäre alles zusammengezählt worden, hätte ich nämlich 70%. Aber bei den 30% wurden nur zwei Auswirkungen berücksichtigt, habe aber weit mehr.

So nun habe ich für diese Zeilen eine Stunde gebraucht. Danke euch allen für die Antworten, kann mir so viel davon rausholen. Bin froh, daß es euch gibt, da fühle ich mich verstanden, nicht so wie in der Welt da draußen.

Wünsche euch einen besinnlichen Adventbeginn Zwuck

KaSy

Liebe Zwuck,
gib alles an, was Dich gesundheitlich schlechter stellt als den Durchschnitt der Bevölkerung bzw. was konkret bei Dir durch chronische Krankheiten schlechter geworden ist.

Die Anerkennung der Schwerbehinderung soll für einen gewissen Nachteilsausgleich gegenüber den gesunden Menschen sorgen.

Es wird von jeder Krankheit ein Teil der in der Tabelle angegebenen Prozentzahlen gewertet, so dass bei Dir mehr als der GdB 30 herauskommen könnte.

Alle einzelnen Zahlen werden tatsächlich nicht addiert.

(Du bist übrigens nicht allein damit, dass Du enorm lange für das Schreiben der Beiträge im Forum benötigst. So wie Du das beschreibst, geht es mir auch. Es fällt uns eben viel schwerer als den Gesunden.)
KaSy

mannimagret

Liebe Zwuck
Wie es bei euch in Österreich mit der schwerbehinderung gehandhabt wird, kann ich dir leider nicht beantworten.
Hier sagt man eigentlich das ein Gehirntumor mit einen Grad von 50 % zu bewerten ist. Wie ich es hier schon des öfteren gelesen hatte, ist es von Bundesand zu Bundesland verschieden.
Ich habe 2015 bei der ersten Diagnose 50 % begrenzt auf 5 Jahre befristet bekommen. 2017 bekam ich ein Rezidiv und stellte einen Verschlimmerungsantrag. Ich wurde auf 60 % hochgestuft /unbegrenzt.
Lg.Manfred

der Meister

Hallo zusammen,
ich hatte hier schon zu dem Thema geschrieben. Bei einem Mengeom WHO I bekommt man 30 % und zuzüglich der Nebenwirkungen weitere %. Aber bitte nicht die % Addieren. Da gibt es im Netz genügend Infos dazu.
Quelle:

https://www.rehadat-recht.de/de/feststellungsverfahren/feststellung-der-schwerbehinderteneigenschaft-grad-der-behinderung-gdb/erhoehung-des-gdb/index.html?infobox=%2Finfobox1.html&serviceCounter=1&detailCounter=0&connectdb=veroeffentlichungen_result&wsdb=LIT&intlink=true&GIX=VMGB0003*


3. Nervensystem und Psyche:

3.1 Hirnschäden:
a) Ein Hirnschaden ist nachgewiesen, wenn Symptome einer organischen Veränderung des Gehirns - nach Verletzung oder Krankheit nach dem Abklingen der akuten Phase - festgestellt worden sind. Wenn bei späteren Untersuchungen keine hirnorganischen Funktionsstörungen und Leistungsbeeinträchtigungen mehr zu erkennen sind beträgt der GdS dann - auch unter Einschluss geringer z. B. vegetativer Beschwerden - 20;
nach offenen Hirnverletzungen nicht unter 30.

b) Bestimmend für die Beurteilung des GdS ist das Ausmaß der bleibenden Ausfallserscheinungen. Dabei sind der neurologische Befund, die Ausfallserscheinungen im psychischen Bereich unter Würdigung der prämorbiden Persönlichkeit und ggf. das Auftreten von zerebralen Anfällen zu beachten. Bei der Mannigfaltigkeit der Folgezustände von Hirnschädigungen kommt ein GdS zwischen 20 und 100 in Betracht.

c) Bei Kindern ist zu berücksichtigen, dass sich die Auswirkungen eines Hirnschadens abhängig vom Reifungsprozess sehr verschieden (Besserung oder Verschlechterung) entwickeln können, so dass in der Regel Nachprüfungen in Abständen von wenigen Jahren angezeigt sind.

d) Bei einem mit Ventil versorgten Hydrozephalus ist ein GdS von wenigstens 30 anzusetzen.

e) Nicht nur vorübergehende vegetative Störungen nach Gehirnerschütterung (reversible und morphologisch nicht nachweisbare Funktionsstörung des Gesamthirns) rechtfertigen im ersten Jahr nach dem Unfall einen GdS von 10 bis 20.

Bei der folgenden GdS-Tabelle der Hirnschäden soll die unter Nummer 3.1.1 genannte Gesamtbewertung im Vordergrund stehen. Die unter Nummer 3.1.2 angeführten isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndrome stellen eine ergänzende Hilfe zur Beurteilung dar.

3.1.1 Grundsätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden
Hirnschäden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung [30-40]
Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung [50-60]
Hirnschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung [70-100]

3.1.2 Bewertung von Hirnschäden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndromen
(bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht auch zur Feststellung der Schwerstbeschädigtenzulage)

Hirnschäden mit psychischen Störungen
leicht (im Alltag sich gering auswirkend) [30-40]
mittelgradig (im Alltag sich deutlich auswirkend) [50-60]
schwer [70-100]

Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens (z. B. Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, der Vasomotorenregulation oder der Schweißregulation)
leicht [30]
mittelgradig, auch mit vereinzelten synkopalen Anfällen [40]
mit häufigeren Anfällen oder erheblichen Auswirkungen auf den Allgemeinzustand [50]

Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen (spino-) zerebellarer Ursache je nach dem Ausmaß der Störung der Ziel- und Feinmotorik
einschließlich der Schwierigkeiten beim Gehen und Stehen
(siehe hierzu auch bei Hör- und Gleichgewichtsorgan) [30-100]

Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z. B. Aphasie, Apraxie, Agnosie)
leicht (z. B. Restaphasie) [30-40]
mittelgradig (z. B. Aphasie mit deutlicher bis sehr ausgeprägter Kommunikationsstörung) [50-80]
schwer (z. B. globale Aphasie) [90-100]

Zerebral bedingte Teillähmungen und Lähmungen leichte Restlähmungen und Tonusstörungen der Gliedmaßen [30]

bei ausgeprägteren Teillähmungen und vollständigen Lähmungen ist der GdS aus Vergleichen mit dem GdS bei Gliedmaßenverlusten,
peripheren Lähmungen und anderen Funktionseinbußen der Gliedmaßen abzuleiten

vollständige Lähmung von Arm und Bein (Hemiplegie) [100]

Parkinson-Syndrom
ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung [30-40]
deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung [50-70]
schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität [80-100]

Andere extrapyramidale Syndrome - auch mit Hyperkinesen - sind analog nach Art und Umfang der gestörten Bewegungsabläufe und der Möglichkeit ihrer Unterdrückung zu bewerten; bei lokalisierten Störungen (z.B. Torticollis spasmodicus) sind niedrigere GdS als bei generalisierten (z.B. choreatische Syndrome) in Betracht zu ziehen.

Epileptische Anfälle
je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung

sehr selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale
Anfälle mit Pausen von Monaten) [40]

selten
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von
Wochen) [50-60]

mittlere Häufigkeit
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen
von Tagen) [60-80]

häufig
(generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen,
von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich) [90-100]

nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung [30]

Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdS mehr anzunehmen.

3.2 Narkolepsie:
Je nach Häufigkeit, Ausprägung und Kombination der Symptome (Tagesschläfrigkeit, Schlafattacken, Kataplexien, automatisches Verhalten im Rahmen von Ermüdungserscheinungen, Schlaflähmungen - häufig verbunden mit hypnagogen Halluzinationen) ist im Allgemeinen ein GdS von 50 bis 80 anzusetzen.

3.3 Hirntumoren:
Der GdS von Hirntumoren ist vor allem von der Art und Dignität und von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig.

Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (z. B. Meningeom, Neurinom) richtet sich der GdS allein nach dem verbliebenen Schaden.

Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der GdS, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen.

Bei malignen Tumoren (z.B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom) ist der GdS mit wenigstens 80 zu bewerten.

Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in der Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z. B. Medulloblastom) in Betracht. Der GdS beträgt während dieser Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung 50.

3.4 Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit im Kindes- und Jugendalter:
Die GdS-Beurteilung der Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung darf nicht allein vom Ausmaß der Intelligenzminderung und von diesbezüglichen Testergebnissen ausgehen, die immer nur Teile der Behinderung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassen können. Daneben muss stets auch die Persönlichkeitsentwicklung auf affektivem und emotionalem Gebiet, wie auch im Bereich des Antriebs und der Prägung durch die Umwelt mit allen Auswirkungen auf die sozialen Einordnungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.


Gruß Klaus

KaSy

Hallo, "der Meister",
Das gilt für Deutschland.

In Österreich, wo "Zwuck" lebt, gelten andere Grundsätze.

der Meister

Das ist natürlich korrekt, das ist deutsches Recht ...
Wie das in Ö ausschaut, kann ich leider nicht beurteilen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass es ähnlich ist.
evtl. gibt das Internet hier etwas mehr Hilfe.


Gruß Klaus

Zwuck

So, nun habe ich endlich einen Widerspruch verfasst und schicke ihn heute weg.
Natürlich sind bei uns andere Bestimmungen und Kriterien, aber es ist trotzdem gut verschiedene Informationen zu haben.
Bin neugierig, ob es was hilft.
Wünsche euch eine schöne Adventwoche
Zwuck

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