Daniela1234

Hallo zusammen,
leider muss ich euch schon wieder wg. diesem leidigen Thema eine Frage stellen... :( Hoffentlich sieht man es mir nach, aber es ist so unheimlich schwer, hier eine richtige Entscheidung zu treffen.
Vorab, der VdK hat gerade unheimlich lange Wartezeiten für eine Beratung für Neumitglieder...

Ich habe mittlerweile meinen Bescheid erhalten und es wurde ein GdB von 60 erteilt. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, hier Widerspruch einzulegen. Laut Angaben auf dem Bescheid und Ausweis, ist es unbefristet und somit bestimmt gut, damit man sich nicht mehr damit beschäftigen muss. Allerdings ist mein jetziger Zustand einfach unheimlich schwierig (ich hatte 2 Monate nach der Operation wieder zum arbeiten angefangen) und ich merke, dass mir total die Power fehlt (ich habe auch noch eine 2jährige und eine 4jährige Tochter) und ich emotional und vom Kopf her absolut nicht auf einem guten Stand bin. Eigentlich sitzt man die Arbeitszeit von 15 Std. in der Woche ab und hofft jede Minute, dass der anstrengende Tag vorbei ist.
Meine Hausärztin (nicht die Ärzte aus der Klinik, in der ich operiert wurde) meinte gleich, ihr kommt das als sehr wenig vor, da ich nur 50 für den Hirntumor bekommen habe und 30 für meine Migräne, die ich schon seit Kindheitstagen ganz schlimm habe. Mittelwert ist dann eben ein GdB von 60.
Sie meinte, für das erste Jahr oder auch die ersten zwei Jahre müsste man hier höher eingestuft werden, da man eben unheimlich eingeschränkt ist und dann im Anschluss 60 unbefristet bekommen??? Aber gut, sie ist glaube ich in dem Thema nicht so wirklich drin...
Ich möchte mich eigentlich gar nicht mehr um solche Dinge kümmern und auf gar keinen Fall Widersprüche mit langen Bearbeitungszeiten riskieren oder gar etwas beantragen, was mir nicht zusteht.
Leider weiß ich aber gerade gar nicht, ob ich einen Fehler mache oder alles so seine Richtigkeit hat. Ich bin mir natürlich auch bewusst, dass es viel schlimmere Fälle und Krankheitsverläufe gibt und gerade diesen Patienten die Hilfe zusteht.
Kann mir jemand sagen, wie es bei ihm war und ob man sich immer auf das Amt verlassen kann, dass sie hier richtig einstufen? gerade im Hinblick auf Erwerbsminderungsrente ist es lt. EUTB allerdings wichtig.

Ganz liebe Grüße und nochmals tausendmal ENTSCHULDIGUNG, dass ich wieder mit diesem Thema anfange.
Einen schönen Abend noch und liebe Grüße

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