Liebe TanjuschkaHH,
Ich weiß nicht, wieso Deine Hausärztin und die GKV schrieb:
"Ein Attest für ein Haarteil kann ich Ihnen leider nicht ausstellen, dies ist für Patienten mit anhaltendem Haarverlust vorbehalten. Da bei Ihnen die Haare aber direkt nachwachsen können, ist dies nicht gegeben. Der GKV Spitzenverband schreibt hier: Der Wunsch nach einer bestimmten Frisur und Haarlänge ist subjektiv und umfasst nicht die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern fällt in die Eigenverantwortung des Versicherten."
Dass meine erste Perücke, die ich in der OP-Klinik falsch ausgesucht hatte, nur nach einer 2. Hirntumor-OP (!) von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert wurde, das war im Jahr 1999. Ich war nur dort hingegangen, weil ich wusste, dass es diesen Friseur gibt, der auch Perücken hat und fragte einfach mal. Ich wollte eigentlich "nur mal gucken". Die Frau von diesem Friseur in der Klinik konnte mit Erkrankten umgehen, weil sie das täglich tat und erklärte mir, wie das finanziert wird.
Häufiger hat sie - und mein jetztiges "Haarstudio" auch - mit Frauen zu tun, denen nach Brustkrebs durch eine Chemotherapie (!) und nicht durch ihre Strahlentherapie (die die Brust und nicht den Kopf betraf) ihre Haare völlig ausgefallen waren.
Auch für mich traf das Argument "nur nach Strahlentherapie" gar nicht zu. Denn zu dieser Zeit ahnte ich zwar, dass es vielleicht zu einer Strahlentherapie kommen würde, hatte aber keinesfalls damit gerechnet, dass es zu dauerhaftem Haarausfall kommen würde, das erfuhr ich erst etwas später.
Diese erste Perücke wurde von der gesetzlichen Krankenkasse bis auf den Eigenanteil voll finanziert.
Die Dame in meinem Haarstudio fährt in Kliniken und bietet überwiegend Brustkrebspatientinnen Perücken an. Sie kennt sich mit der Finanzierung und der Anpasung der Höhe der Kosten immer sehr gut aus.
Sollte der "GKV Spitzenverband" wirklich dieser Meinung sein: "Der Wunsch nach einer bestimmten Frisur und Haarlänge ist subjektiv und umfasst nicht die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern fällt in die Eigenverantwortung des Versicherten", dann würden Perückenstudios deutlich weniger Perücken über die Krankenkasse finanzieren können und die Frauen würden mit Mützen, Beanies, Turbanen usw. diese Zeit überbrücken. Nach einer derart umfangreichen Brustkrebstherapie bleiben sie ja auch etwas länger zu Hause und auch "im Job" stehen sie dazu.
Ich selbst hatte nur das Problem, dass ich verbeamtet, aber in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bin. Damals finanzierte die gesetzliche Krankenkasse einmal pro Jahr eine Perücke (jetzt zweimal), aber die Beihilfe hatte in ihren Bedingungen stehen, dass sie nur alle vier Jahre einen Zuschuss leistet. (Der war zu Beginn notwendig.)
Ich sagte das meiner "Perückenfrau" und sie sagte zu mir: "Ich möge einen Widerspruch einreichen und das Argument anbringen, dass man einen Pullover ja auch nicht vier Jahre lang täglich trägt."
Ich reichte diesen Widerspruch ein und es klappte auch bei der Beihilfe dauerhaft mit dem Zuschuss.
Geh bitte in ein sehr gutes Perückenstudio und erkundige Dich dort. Sie wissen es am besten.
(Das Internet hilft an dieser Stelle möglicherweise weniger gut, wenn man die richtigen Seiten nicht findet.)
Hinzu kommt, dass es Hirntumorbetroffene selten gibt, da kann es keine individuellen Textteile in den GKV-Texten geben.
Lass Dich beraten und wende Dich persönlich an einen der Ärzte, die Dich operiert haben, das kannst Du per Mail oder per Telefon tun. Bitte darum, dass Dir ein Rezept geschickt wird.
Deiner Hausärztin hast Du (wenn ich das richtig verstanden habe) nur "geschrieben"? Da kannst Du nicht unbedingt erwarten, dass sie für Dich individuell eine Lösung findet, sondern sich im "GKV-Text" absichert. Mit der Finanzierung selbst hätte sie aber nichts direkt zu tun. Es ist umgekehrt, durch Deine Diagnose finanziert die Krankenkasse ihr sogar etwas mehr (glaube ich).
Ich habe meine ersten jährlichen Rezepte vom Strahlentherapeuten erbeten, als ich zu den Kontrollen dort war. Später übernahm das meine Hausärztin, schaute sich aber erst meinen Kopf an und bemerkte: "So können sie nicht bleiben", und gab mir das Rezept.
Entweder klappt es mit dem Rezept durch die Neurochirurgen oder Du schreibst an Deine gesetzliche Krankenkasse einen Antrag mit allen Befunden Deiner Hirntumortherapie. Falls er abgelehnt wird, schreibst Du einen Widerspruch.
Ein Foto von der Stelle beizulegen wäre sinnvoll.
KaSy