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JoMe

Hallo,

ich habe eine kurze Frage. Hatte schon in der Suche geschaut, aber keine befriedigende Antwort erhalten.


Nächsten Monat ist es soweit und mein epileptischer Anfall ist ein Jahr her. Das bedeutet endlich wieder Auto fahren und ein Stück Freiheit zurück bekommen :)

Mein Onkologe war sich jetzt unsicher, ob ich vorher noch irgendwo hin zur Untersuchung muss, oder mich einfach hinters Steuer setzten kann. Der Neurologe meinte eigentlich, dass kein EEG vorher nötig sei.

Bestrahlung endete am 19.12.18 und letzte Änderung der Leve Dosierung ist 4 Monate her. Zur Zeit bin ich im letzten Zyklus der Chemo.

Ich hatte keinen Anfall oder sonstige Bewusstseinsstörungen seitdem ich das Leve nehme.

Wie habt ihr es gehandhabt?

Danke im Voraus

Marsupilami

Hallo JoMe,

diese Frage kommt hier immer wieder vor und auch auf meiner letzten neurologischen Reha hat das Thema zu vielen Gesprächen bei den Patienten geführt.
Eigentlich kommt man leicht an die Info, dass es weiterführende Untersuchungen und Tests braucht. Ich habe immer wieder den Eindruck, dass diese Auskunft unerwünscht ist und deshalb schnell ignoriert wird.

Hier ein Link auf eine Seite für Schlaganfallbetroffene, wo die erforderliche Vorgehensweise beschrieben wird:
https://www.schlaganfall-ring.de/schlaganfall-infos/autofahren/

Die Stichwörter in der Suchmaschinenanfrage lauteten "überprüfung offiziell fahrtüchtig"


Gruß vom Marsupilami


P.S. Bei den psychologischen Tests wird zB Reaktionszeit in verschiedenen Konstellationen überprüft. Das wurde bei mir mehrfach im Rahmen von Reha und beim ambulanten Neuropsychologen gemacht.

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"Don´t feed the troll"

„Trollen ist ein Spiel um das Verschleiern der Identität, das aber ohne das Einverständnis der meisten Mitspieler gespielt wird.“
– Judith Donath: Identity and Deception in the virtual Community
(Wikipedia)

JoMe

Danke für deine Antwort :)
Also das habe ich so noch nie gehört und ich hatte ja auch keinen Schlaganfall. Das hat mir auch so noch kein Arzt gesagt. Wie geschrieben, stand nur ein aktuelles EEG im Raum und auch das nur zur Sicherheit.
Ich habe und hatte kein neurologisches Defizit, noch war ich in der Reha.

Haben noch andere eine Meinung/Erfahrung?

Marsupilami

huhu, gerne.

auf der verlinkten Seite steht "Tatsächlich existieren bekannte Fälle, in denen selbst nach einem unverschuldeten (!) Unfall die gegnerische Versicherung die Schadensregulierung ablehnte. Begründung: Der Fahrer des beschädigten Wagens hätte nach einer neurologischen Erkrankung seine Fahrtauglichkeit nicht amtlich bestätigen lassen."

Du hattest einen HT und der wurde behandelt? und deinem Beitrag entnehme ich, dass du eine epileptischen Anfall hattest. Damit hattest du eine neurologische Erkrankung und da gelten halt diese Regeln. So wie generell für alle Autofahrer gilt, dass sie bei eingeschränkter Fahrtauglichkeit (Übelkeit, Grippe) ihren Versicherungsschutz verlieren können, weilsie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind. Na gut, wenn es die Versicherung nicht mitkriegt, haste Glück gehabt.

Mein Psychologe hat als Beispiel erzählt, dass es reicht, wenn ein an einem Unfall Beteiligter (ohne vorherigen HT oder sonsteetwas) nach dem Unfall gegenüber einem Polizisten einfach nur erwähnt, dass er sich heute nicht so toll gefühlt hat...das kann richtig Probleme geben, wenn der Polizist das aufschreibt und die Versicherung das mitkriegt. Dann hätte er nicht fahren dürfen Punkt.

Wenn du es also nicht offiziell überprüfen lässt und es passiert was, dann kann es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht zahlt...(Und Versicherungen zögern auch Zahlungen raus, die ganz offensichtlich von ihnen geleistet werden müssen. Die sind also gut darin,die richtigen Fragen zu stellen, die ihnen Geld sparen.)


Die Ärzte scheinen das nicht zu wissen. Das ist (mit kleinem ?) die Zuständigkeit der Neuropsychologen. Die machen auch die nötigen Tests .
Mir wurde von Arztseite nie ein Fahrverbot ausgesprochen, deshalb darf ich trotzdem nicht fahren.
Ich bin nicht Fahrtauglich , ich weiss das bei mir. wenn ich da Hoffnung hätte, würde ich die Tests machen lassen (habe ich zu Beginn angetestet, die Fahrprobe konnte ich mir sparen, das war vorher eindeutig).

Wenn Du keine Defizite hast, ist das ja super, dann hast du bei den Tests keine Schwierigkeiten,kriegst die offizielle Erlaubnis und hast anschließend auch deinen Versicherungsschutz ...besser geht es nicht!

Gruß vom Marsupilami
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"Don´t feed the troll"

„Trollen ist ein Spiel um das Verschleiern der Identität, das aber ohne das Einverständnis der meisten Mitspieler gespielt wird.“
– Judith Donath: Identity and Deception in the virtual Community
(Wikipedia)

Fabi

Also erstmal ist ja auch jeder selbst verantwortlich und entscheidet wann er Auto fährt. Ob es den Leuten passt oder nicht. So ist das nunmal. Ich selbst habe mein EEG abgewartet und auf kleinste Anzeichen geachtet, die auf einen Epi Anfall hindeuten könnten. Da überhaupt nichts war und das EEG völlig unauffällig war, habe ich mich entschieden wieder hinters Steuer zu gehen und mein eigenständiges Leben wieder aufzunehmen. Natürlich muss die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen und wenn der grünes Licht gibt, dann sieht es gut aus.

100% ausschließen können weder EEG noch andere Test einen weiteren „schweren EPI-Anfall“ das ist am Ende dann auch einfach Zufall.

Lg Fabi

Ich weiß du wirst das Richtige machen JoMe ^^

Marsupilami

Vielen Dank Fabi,
ich hatte tatsächlich die Frage falsch verstanden!

Ich dachte es ginge um den Nachweis der Fahrtauglichkeit für den Versicherungssschutz.


Gruß vom Marsupilami
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„Trollen ist ein Spiel um das Verschleiern der Identität, das aber ohne das Einverständnis der meisten Mitspieler gespielt wird.“
– Judith Donath: Identity and Deception in the virtual Community
(Wikipedia)

KaSy

Ich stimme Fabi insofern zu, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist, ob er sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlt, ein Fahrzeug zu führen.

Die Aussage "ob es den Leuten passt oder nicht", halte ich für nicht ganz richtig. Denn wenn man Auto fährt und man schafft es nicht, rechtzeitig anzuhalten, wenn ein Kind auf die Straße läuft, dann wird das (lapidar gesagt) dem Kind und dessen Eltern gar nicht passen. Ganz abgesehen vom eigenen Gewissen, dass man vielleicht doch nicht fit genug zum Fahren war.

Aber ich denke, dass jeder selbst weiß, wie bzw. ob er nach dem sehr langen Nicht-Fahren wieder mit dem Autofahren beginnen wird. Der eine braucht einige Fahrstunden, der andere ein Fahrsicherheitstraining, andere beginnen auf leeren Straßen.

Das, was für uns gilt, also für Menschen, die durch Hirntumore epileptische Anfälle hatten und dagegen behandelt wurden/werden, habe ich mal kopiert:

Das sind die geltenden Richtlinien für PKW-Fahrer/innen (nicht Berufskraftfahrer):
"Beurteilungsmaßstab für die Straßenverkehrsbehörden, für Ärzte und Betroffene bildet das für alle verbindliche Gutachten „Krankheit und Kraftverkehr“ des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und Bundesminister für Gesundheit."

"Anfallsfreiheit nach medikamentöser Behandlung:
Ein wesentliches Risiko von Anfallrezidiven gilt nicht mehr als gegeben, wenn der Betroffene ein Jahr anfallfrei geblieben ist.
Nur bei langjährig bestehenden, bislang therapieresistenten Epilepsien beträgt die erforderliche anfallfreie Zeit 2 Jahre.
Ferner dürfen keine die Leistungsfähigkeit ausschließende hirnorganische Veränderungen vorliegen wie deutliche Konzentrationsstörungen oder Störungen der Reaktionsfähigkeit.
Das Risiko weiterer Anfälle darf nicht erkennbar sein.
Kontrolluntersuchungen sind im Abstand von 1, 2 und 4 Jahren durchzuführen."

"Absetzen" (oder Verringerung der Dosis) "von Antiepileptika:
Bei dem Absetzen" (oder Verringern der Dosis) "von Antiepileptika ist für die Dauer des Absetzens und die ersten 3 Monate danach vom Führen eines Kraftfahrzeuges wegen des erhöhten Risikos eines Anfallsrezidivs abzuraten."

"Was muss den Verwaltungsbehörden mitgeteilt werden?
Beim Besitz des Führerscheins und dem späteren Auftreten von Anfällen: Die Behörde muss nicht informiert werden; wir empfehlen jedoch unbedingt eine sorgfältige Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, um Anfallsgeschehen und Fahrerlaubnisunterbrechung abzuklären."

"Allgemein gilt:
Eine fachgerechte Behandlung sowie eine gute Dokumentation der Epilepsie und deren Behandlung wirken überzeugender für eine Verwaltungsbehörde als ein schlecht dokumentierter Krankheitsverlauf mit häufigen Arztwechseln."
(Letzteres gilt bei uns für den Fall eines Unfalls. Dann sollte der eine (!) Neurologe (falls es zur Klage kommt und er von seiner Schweigepflicht entbunden wird) bestätigen können, dass man die entsprechende Zeitdauer anfallsfrei war und erst danach gefahren ist.

Ich wünsche allen, die es können und möchten, einen langsamen und sicheren Wiedereinstieg in die Fahrpraxis.

(Ich selbst halte größere Sicherheitsabstände, schaue an ampelfreien Kreuzungen noch genauer. Mittlerweile bin ich im normalen Verkehr wieder zügig mit unterwegs. Wenn mir das Fahren unterwegs zu anstrengend wird, dann suche ich rasch eine Möglichkeit zum Anhalten. Täglich schaffe ich das jedoch nicht. Muss ich auch nicht mehr, weil ich ja nicht mehr zur Arbeit fahren darf.)

Beste Grüße
KaSy

asteri1

Ich muss Fabian auch widersprechen. Ich habe mal bei einer Fahrerlaubnisbehörde gearbeitet und weiß, wie häufig es zu Fehleinschätzung kommt. Im Gesetz ist auch ganz eindeutig zu lesen, dass wer eine besondere Gefahrenquelle unterhält, wie eben Autofahren, eine besondere Verantwortung trägt. Sollte es zu einem Unfall kommen, kann es für den der nicht als fahtrauglich eingeschätzt wird teuer werden, er muss nicht mal schuld haben.

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