Ich stimme Fabi insofern zu, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist, ob er sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlt, ein Fahrzeug zu führen.
Die Aussage "ob es den Leuten passt oder nicht", halte ich für nicht ganz richtig. Denn wenn man Auto fährt und man schafft es nicht, rechtzeitig anzuhalten, wenn ein Kind auf die Straße läuft, dann wird das (lapidar gesagt) dem Kind und dessen Eltern gar nicht passen. Ganz abgesehen vom eigenen Gewissen, dass man vielleicht doch nicht fit genug zum Fahren war.
Aber ich denke, dass jeder selbst weiß, wie bzw. ob er nach dem sehr langen Nicht-Fahren wieder mit dem Autofahren beginnen wird. Der eine braucht einige Fahrstunden, der andere ein Fahrsicherheitstraining, andere beginnen auf leeren Straßen.
Das, was für uns gilt, also für Menschen, die durch Hirntumore epileptische Anfälle hatten und dagegen behandelt wurden/werden, habe ich mal kopiert:
Das sind die geltenden Richtlinien für PKW-Fahrer/innen (nicht Berufskraftfahrer):
"Beurteilungsmaßstab für die Straßenverkehrsbehörden, für Ärzte und Betroffene bildet das für alle verbindliche Gutachten „Krankheit und Kraftverkehr“ des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und Bundesminister für Gesundheit."
"Anfallsfreiheit nach medikamentöser Behandlung:
Ein wesentliches Risiko von Anfallrezidiven gilt nicht mehr als gegeben, wenn der Betroffene ein Jahr anfallfrei geblieben ist.
Nur bei langjährig bestehenden, bislang therapieresistenten Epilepsien beträgt die erforderliche anfallfreie Zeit 2 Jahre.
Ferner dürfen keine die Leistungsfähigkeit ausschließende hirnorganische Veränderungen vorliegen wie deutliche Konzentrationsstörungen oder Störungen der Reaktionsfähigkeit.
Das Risiko weiterer Anfälle darf nicht erkennbar sein.
Kontrolluntersuchungen sind im Abstand von 1, 2 und 4 Jahren durchzuführen."
"Absetzen" (oder Verringerung der Dosis) "von Antiepileptika:
Bei dem Absetzen" (oder Verringern der Dosis) "von Antiepileptika ist für die Dauer des Absetzens und die ersten 3 Monate danach vom Führen eines Kraftfahrzeuges wegen des erhöhten Risikos eines Anfallsrezidivs abzuraten."
"Was muss den Verwaltungsbehörden mitgeteilt werden?
Beim Besitz des Führerscheins und dem späteren Auftreten von Anfällen: Die Behörde muss nicht informiert werden; wir empfehlen jedoch unbedingt eine sorgfältige Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, um Anfallsgeschehen und Fahrerlaubnisunterbrechung abzuklären."
"Allgemein gilt:
Eine fachgerechte Behandlung sowie eine gute Dokumentation der Epilepsie und deren Behandlung wirken überzeugender für eine Verwaltungsbehörde als ein schlecht dokumentierter Krankheitsverlauf mit häufigen Arztwechseln."
(Letzteres gilt bei uns für den Fall eines Unfalls. Dann sollte der eine (!) Neurologe (falls es zur Klage kommt und er von seiner Schweigepflicht entbunden wird) bestätigen können, dass man die entsprechende Zeitdauer anfallsfrei war und erst danach gefahren ist.
Ich wünsche allen, die es können und möchten, einen langsamen und sicheren Wiedereinstieg in die Fahrpraxis.
(Ich selbst halte größere Sicherheitsabstände, schaue an ampelfreien Kreuzungen noch genauer. Mittlerweile bin ich im normalen Verkehr wieder zügig mit unterwegs. Wenn mir das Fahren unterwegs zu anstrengend wird, dann suche ich rasch eine Möglichkeit zum Anhalten. Täglich schaffe ich das jedoch nicht. Muss ich auch nicht mehr, weil ich ja nicht mehr zur Arbeit fahren darf.)
Beste Grüße
KaSy