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Thema: Wiedereinstieg in das Berufsleben nach Glioblastom

Wiedereinstieg in das Berufsleben nach Glioblastom
Stella[a]
09.12.2005 22:53:50
Hallo!
Bei meinem Freund (50) wurde im Mai in der Kopfklinik in Heidelberg ein Glioblastom entfernt, auf die OP folgte eine Kombination aus Bestrahlung und Chemo (Temodal). Außerdem macht er einiges im Bereich Naturheilkunde (Weihrauch, Selen, seit kurzem Ozon-Therapie). Die Nachuntersuchungen ergaben bis jetzt einen unklaren Fleck auf dem MTR, etwas entfernt von der Tumorhöhle, der beobachtet werden muss.
Leider ist mein Freund seit mehreren Jahren arbeitslos. Er hatte sich nach dem Konkurs seiner Firma (er ist von Beruf Maschinenbauingenieur) eine "Auszeit" genommen, sich auch beim Arbeitsamt abgemeldet. Eigentlich wollte er gerade den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben in Angriff nehmen, dann wurde jedoch der Tumor diagnostiziert. Da er eine entsprechende Frist überschritten hat, hat er keinerlei Anspruch mehr auf Unterstützung seitens des Arbeitsamtes. Momentan lebt er von Ersparnissen, die Frage ist aber natürlich, wie es weitergehen soll. Da ich mich in solchen Dingen überhaupt nicht auskenne, bin ich recht ratlos: Wo und wie soll man überhaupt ansetzen? Durch die OP ist eine Sehfeldeinschränkung vorhanden, aufgrund derer er eventuell einen Schwerbehindertenausweis bekommen könnte. Wäre ein solcher Ausweis eine Hilfe oder eher ein Hindernis bei der Arbeitssuche, die mit 50 bei den momentanen Verhältnissen ja ohnehin schon recht hoffnungslos ist? Wäre ein Antrag auf Frührente die bessere Lösung? Wo kann man sich über solche Dinge informieren bzw. beraten lassen, ohne sich durch die Herausgabe persönlicher Informationen von vornherein Chancen zu vermasseln?
Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Danke und viele Grüße
Stella
Stella[a]
Sylke
12.12.2005 14:44:14
Hallo,

bei einer Arbeitssuche sollte eine solche Krankheit nicht unbedingt verschwiegen werden da ja Einschränkungen vorliegen und evt. weitere Krankheitsphasen zu erwarten sind, z.B. durch weitere Behandungen. ein Behinderten ausweis ist für den Arbeitgeber von Vor- und Nachteil. Nachteile sind ein stärkerer Kündigungschutz und weitere Urlaubstage. Vorteil ist, daß eine Firma eine bestimmte Anzahl Behinderter einstellen muß oder eine Abgabe zahlen. Vom Finanziellen ist für den Arbeitgeben nach 6 Wochen Krankphase mit einer Krankheit ja sowieso abgeschlossen, da dann Krankengeld und später Arbeitslosengeld greift. Da ist mehr das Thema daß der Arbeitsplatz freigehalten werden muß.
Berufsunfähigkeit ist eine Sache die sich manche versuchen zu erschleichen, und die meisten wirklich Betroffenen versuchen lange zu umgehen, weil es einfach psychisch ein Problem darstellt. Uns wurde beim Arbeitsamt mal erklärt wann der Arbeitgeber kündigen kann (bei berufsunfähig oder nicht, weiss es aber nicht mehr) was aber wohl nicht bedeutet, daß man wenn das Arbeitsamt Berufsunfähigkeit feststellt nicht mehr arbeiten darf, nur dann bekommt man kein Arbeitslosengeld, weil man dem Markt ja nicht zur Verfügung steht.

Sylke
Sylke
Eva[a]
16.12.2005 22:50:58
Hallo Stella,

meine Diagnose GBM war 06/2004. Seit diesem Zeitpunkt habe ich Krankengeld bekommen bis März 2005. Dann habe ich auf Anregung der Krankenkasse einen Rentenantrag w/Erwerbsunfähigkeit gestellt. Im Mai 2005 hatte ich die Zusage auf Genehmigung von der BfA. Sie ist auch nicht zeitlich begrenzt, sondern auf Dauer. Ich hatte den Eindruck, die Diagnose war ausschlaggebend. Den Antrag habe ich bei der Stadtverwaltung gestellt, mehr als ablehnen kann die BfA nicht.

Einen Schwerbehindertenausweis habe ich auch sehr schnell bekommen.
Alles Gute für Euch beide wünscht

Eva
Eva[a]
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