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Hannes (AA-III)

Ich arbeite in einem Ingenieurbüro mit ca. 65 Mitarbeitern, bin aber noch
in der Ausbildung.. Ab wieviel Mitarbeitern muss ein Betrieb eine (monatlich oder jährliche?) Zwangsabgabe bezahlen,, wenn sie keine Schwerbehinderten einstellt.. .Da es bei mir demnächst um die Übernahme
nach der Ausbildung geht,, wäre es doch vielleicht für mich möglich, über diesen Weg "reinzukommen" und übernommen zu werden. Habe den Arbeitgeber noch nicht darauf angesprochenn ,, desshalb frage ich lieber hier vorher nach.. Habe das Astrozytom seit 12/04, war ein Jahr krankgeschrieben und arbeite jetzt seit Januar 06 wieder dort.

Max[a]

Dies ist kein Weg in ein mittelständiges Unternehmen. Hier zählt in der Regel Leistung. Schwerbehindertenbescheinigung könnte mit einer Leistungseinschränkung verbunden sein.

Caro[a]

Diese Haltung wird von vielen Unternehmen nicht geteilt. Häufig sind Schwerbehinderte engagierter als andere Arbeitnehmer. Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung ist daher nicht automatisch ein Grund zur Ablehnung. Sollte die Behinderung als (alleiniger) Ablehnungsgrund zu vermuten sein, kann darüber hinaus bei Ablehnung der Übernahme ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Die Ausgleichsabgabe greift bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern, die nicht wenigstens 5 % der Arbetisplätze mit Schwerbehinderten besetzen.

Zu Überlegen wäre auch, ob nicht die Möglichkeit besteht, einen Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber zu beantragen, wenn dadurch der Einstieg in die BEschäftigung erleichtert wird. Auskünfte hierzu müßten die Arbeitsagenturen bzw. Integrationsämter erteilen können.

Liebe Grüße
Caro

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