Hallo, liebe Muschelsucherin,
da mich die Problematik der Fahrkostenübernahme ebenfalls betrifft, wurde mir von meiner Neurologin auch nahe gelegt endlich für mich einen Pflegeantrag zustellen.
Habe es jedoch einfach noch nicht machen wollen …
Hat dein Mann infolge seiner Erkrankung bereits eine Pflegestufe bzw. seit diesem Jahr Pflegegrad?
Ich habe nämlich vorhin bezüglich deiner Nachfrage, was mich ja auch betrifft, bei
„meinem“ ambulanten Krankenfahrdienst angerufen, was für Kosten auf mich zukommen, wenn ich beispielsweise NICHT im Krankenhaus über Nacht bleibe usw.
Also, sie empfahl mir folgendes:
- alles was Nachsorgeuntersuchungen betrifft, sollte wegen der finanziellen Übernahme mit der zuständigen Krankenkasse des Betroffenen durch eine Rückfrage danach geklärt werden (Krankenkassen sind da wohl auch sehr unterschiedlich)
- auch eventuelle notwendigen Arztbesuche, die man nicht mehr allein auf suchen kann, bei der Krankenkasse nachfragen.
- seit 2017 werden ab Pflegegrad 3 die Krankenfahrten von den Kassen gesetzlich bezahlt
Ich wünsche euch von Herzen, dass ihr nicht auch noch diese finanzielle Belastung über euch ergehen lassen müsst.
LG Stöpsel